Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 28. Oktober 2022 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 212, Sitzungssaal, Amtsgericht Altenkirchen, Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 19.600,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
19.600,00 €
Versteigerungstermin
28.10.2022, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 19/21
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
22.02.22
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung
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Objektdaten

Objekttyp
Baugrundstück
Grundstücksfläche
602 m²

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Baugrundstück.

Das fast quadratische Grundstück weist eine von der Straße ansteigende Topografie auf (Südwestorientierung). Die Straßenfront beträgt ca. 25 m, die mittlere Tiefe ca. 24 m. Es stellt sich als Wiese dar. An der südwestlichen Grundstücksgrenze stehen vereinzelt Sträucher und Bäume. Es ist ein Kanalanschluss und ein Anschluss für die Wasserversorgung auf dem Bewertungsgrundstück von der Verbandsgemeinde Hamm erstellt worden.

- Entwicklungszustand (Grundstücksqualität): abgabenpflichtiges, baureifes Land
- Darstellungen im Flächennutzungsplan: Der Bereich des Bewertungsobjekts Flurstück 354 ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt
- Festsetzungen im Bebauungsplan: Für den Bereich des Bewertungsobjektes trifft der Bebauungsplan „Auf der Donnen“ (4. Änderung, rechtsverbindlich seit 16.05.2002) u.a. folgende Festsetzungen: WR = reines Wohngebiet; II = 2 Vollgeschosse (max.); GRZ = 0,4 (Grundflächenzahl); GFZ = 0,8 (Geschossflächenzahl); o = offene Bauweise Baugrenzen.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung bestand kein Pachtvertrag.

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Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich befindet sich in Etzbach (ca. 1.342 Einwohner) am Ortsrand, ca. 0,9 km vom Bahnhof Etzbach entfernt.

Die Infrastruktur entspricht der Ortsgröße, eine Bushaltestelle findet man in ca. 450 m Entfernung. Die Umgebung besteht überwiegend aus wohnbaulichen Nutzungen in meist aufgelockerter, zweigeschossiger Bauweise. Es entstehen nur geringe Beeinträchtigungen.

Beim Drosselweg handelt es sich um eine Anliegerstraße / Baustraße. Sie ist noch nicht erstmalig hergestellt. Die Gemeinde Etzbach hat jedoch mit der Erschließungsanlage begonnen. Nach schriftlichen Angaben der Verbandsgemeinde Hamm wird sie endgültig hergestellt, wenn ca. 80 % der Grundstücke bebaut sind.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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