(ip/pp) Inwieweit eine Eigentümerversammlung im Immobilienbereich bei der Detailfestlegung in ihren Beschlussfassungen gehen sollte, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Die Richter kamen in ihrer Entscheidung zum Schluss, dass Wohnungseigentümer Einzelheiten eines Sanierungsbeschlusses möglichst detailliert selbst festlegen sollten! Sie formulierten: „Fehlt einem Beschluss der Eigentümerversammlung danach die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit, so ist dieser nichtig oder anfechtbar.“

Im konkreten Fall hieß das im Leitsatz wie folgt:

„Die Beschlussfassung über eine modernisierende Instandsetzung (hier: Ersetzung einer Wohnungseingangstür mit lichter Durchgangsbreite von lediglich 808 mm durch eine moderne Tür mit zu erwartender noch geringerer Durchgangsbreite) entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Eigentümerbeschluss nicht erkennen lässt, welche Mindestdurchgangsbreite toleriert wird.“

OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 44/08