(ip/pp) Das Thema „Schimmel- und Algenbefall“ ist in der Rechtsprechung langsam ein Dauerbrenner – jetzt hat ihm das Landgericht (LG) München I in einem aktuellen und rechtskräftigen Urteil eine neue Seite abgewonnen. Bei Prüfung der Frage, ob ein Wärmedämmverbundsystem mit Schimmel- und Algenbefall mangelfrei sei, stellten die Richter fest, dass die bewussten Mieter den eigenen Wohnraum nur mangelhaft und atypisch belüftet hätten. Die Richter formulierten, das es durchaus ein Mangel sei, wenn beim Hausbau ein Putz eingesetzt worden wäre, der so wenig resistent gegen biologisch Einflüsse zeige, das sich schon nach wenigen Jahren ein deutlicher Schimmelpilz- und Algenbefall bilde. Zeige sich dieser Schimmelpilz- und Algenbefall aber auf drei von vier Hausseiten über den Fenster- und Türstürzen mit schwarzen und grünlichen Verfärbungen, so liege nur dann kein Mangel vor, wenn der Befall auf einem Lüftungsverhalten der Bewohner beruht, welches nicht mehr üblich ist und mit dem nicht gerechnet werden müsse.

LG München I, Az.: 8 O 2231/01