(ip/pp) Bäume haben die oft störenden Begleiterscheinungen, im Herbst Laub abzusondern, bei Sturm Äste zu verlieren und schlimmstenfalls sogar in den Garten von Nachbarn hineinzuwachsen. Und wenn es ganz besonders böse kommt, dann klagen diese Betroffenen sogar dagegen - wie im vorliegenden Fall des Landgerichts (LG) Coburg, in dem zwei Grundstücksnachbarn sich aus einem derartigen Grund entzweiten. Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze standen auf Seiten des Einen nämlich seit mehr als 30 Jahren zahlreiche Fichten und eine Birke, deren Äste mit der Zeit immer weiter in das Grundstück des Klägers hineinragten. Als dies auf eine Länge von bis zu vier Metern geschah, verlangte der Betroffene vom Baumbesitzer die Beseitigung der überhängenden Äste. Der weigerte sich und lies es auf den Rechtsweg ankommen.

Die Richter des Landgerichtes, hier in ihrer Presseerklärung, gaben dem Geschädigten Recht. „Sie führten aus, dass der Kläger die überhängenden Äste nur dann dulden muss, wenn sein Grundstück durch sie nicht beeinträchtigt wird. Angesichts eines Überhangs von bis zu 4 m mit dadurch verstärkter Schattenbildung und den Naturgesetzen entsprechend herab fallenden Nadeln, Zapfen und abgestorbenen Zweigen ist eine Beeinträchtigung jedoch nicht zu bezweifeln. Der Beklagte muss dem Wachstum seiner Bäume daher an der Grundstücksgrenze Einhalt gebieten.“

LG Coburg, Az.: 33 S 26/08