Grund dieser Ermittlungen: zweifelhafte Wohnungsverkäufer lockten in den 90er Jahren mehrere Tausend Kleinanleger damit, sich eine Wohnung anzuschaffen, die sich durch eingenommene Mieten und Steuerersparnis selbst finanziert und zudem noch als Altersvorsorge dient. Die Kaufpreisfinanzierung erfolgte über ein Vorausdarlehen und es mussten zwei Bausparverträge hintereinander geschaltet werden. Zudem sollten die Erwerber einem sog. Wohnpool beitreten.

Tatsächlich stellte sich aber heraus, dass die Wohnungen einen sehr schlechten Zustand aufwiesen und durch verdeckte Provisionen maßlos überteuert waren.

Bereits Ende 2006 wurde gegen einen früheren Geschäftsführer der Vermittlerfirma Anklage wegen Betrugs erhoben, da die Käufer in punkto Rendite in die Irre geführt wurden.

Laut einem Gutachten sollen zwischen der Badenia und der Vermittlerfirma enge Beziehungen bestanden haben. Das Ziel war, den Anlegern eine überhöhte Rendite vorzutäuschen, die durch Ausschüttung des Mietpools zustande kommt.

Aufgrund eines vom OLG Karlsruhe gefällten Einzelurteils zugunsten einer Klägerin sollte am 20.03.07 vom BGH ein Grundsatzurteil gefällt werden. Der BGH wiederum hob das Urteil des OLG aufgrund eines Verfahrensfehlers auf und gab den Sachverhalt an das OLG Karlsruhe zurück.

Obgleich sich die Badenia immer gegen die Vorwürfe und Klagen der Kunden gewehrt und darauf hingewiesen hat, nur der Geldgeber gewesen zu sein, wurden bisher bereits knapp tausend Vergleichsangebote unterbreitet.