(IP/CP) Über die Ansprüche an gutachterlicher Arbeit ging es in einem aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Laut Klägerin sollte ein Privatgutachter dort wegen unzureichender Heizleistung durchgeführte Sanierungsarbeiten zu oberflächlich untersucht haben. Er sei fachlich mangelhaft vorbereitet gewesen und habe das Sanierungskonzept unzureichend überprüft.

Das OLG gab ihm Recht. In seinem Leitsatz fordert es vom Gutachter ein hohes Maß an praktischem Einsatz:

„1. Soll der Gutachter die Ursache der bemängelten Heizleistung ermitteln, reicht es nicht aus, die Vertragsunterlagen mit der tatsachlichen Beschaffenheit der Anlage abzugleichen; er hat vielmehr die Qualität des Systems zu untersuchen und seine Schwachstellen aufzuzeigen.“

„2. Entscheidend ist nicht, dass die Heizungsanlage theoretisch funktionsfähig ist, sie muss tatsächlich alle Räumlichkeiten zuverlässig dauerhaft beheizen.“

OLG Düsseldorf, AZ: 5 U 65/11

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