(ip/pp) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil zu nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen bei Brand auf einem Nachbargrundstück entschieden. Er stellte fest:

„Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß ... BGB umfasst auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer eines beeinträchtigten Grundstücks infolge der Beschädigung beweglicher Sachen auf seinem Anwesen aufgrund eines Brands auf dem Nachbargrundstück erleidet. Er dient als Kompensation für den Ausschluss primärer Abwehransprüche ... und schützt wie diese das Eigentum und den Besitz an einem Nachbargrundstück."

Im konkreten Fall war eine Eigentumswohnung infolge eines defekten Küchengeräts in Brand geraten. Dabei wurde auch das in einem angrenzenden Gebäude befindliche Lederwarengeschäft beschädigt. Dessen Versicherung zahlte wegen der durch Rauch, Ruß und Löschwasser entstandenen Schäden, ferner zum Ausgleich der Betriebsunterbrechung. Diese Beträge verlangte sie vom Verursacher des Schadens ersetzt. Das OLG gab der Versicherung Recht. Die dagegen gerichtete Revision hatte keinen Erfolg. Der BGH stellte fest: Zu den betreffenden Nachteilen des Brandes „zählen die für eine ungestörte Fortführung des Gewerbebetriebs erforderlichen Aufwendungen. Entscheidend ist, dass der Schaden an den beweglichen Sachen nicht eingetreten wäre, wenn der Unterlassungsanspruch hätte durchgesetzt werden können, und sich damit als Teil der diesem durch die Störung abverlangten Vermögenseinbuße darstellt. Deshalb sind auch die Ertragseinbußen, die hier infolge der Notwendigkeit, neue Lederwaren zu beschaffen, eingetreten sind, vom Beklagten auszugleichen."

BGH, Az.: V ZR 47/07