(ip/pp) Der Käufer eines Grundstücks hat Anspruch auf Schadensersatz infolge Nichterfüllung wegen entgangenen Wertzuwachs, wenn er das Grundstück nur in einem deutlich geringeren Umfang als vertraglich vereinbart bebauen kann, Das Brandenburgische Oberlandesgericht befand in einem aktuellen Urteil so, da ein Verkäufer die Bebaubarkeit eines Grundstücks durch Bestellung einer Flächenbaulast zur Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen nicht sichergestellt hat - trotz vertraglichem Ausschluss der Gewährleistung für Bebaubarkeit.

Wörtlich entschieden die Brandenburger Richter: „Demzufolge haben die Beklagten die ihnen nach den vertraglichen Vereinbarungen obliegende Verpflichtung, bei der Sicherung der vertraglich vorausgesetzten Bebaubarkeit des Grundstücks des Klägers mitzuwirken, schuldhaft verletzt. Denn in Kenntnis der Bemühungen des Klägers um die Sicherstellung seiner Ansprüche haben sie über das Grundstück in einer Weise verfügt, die den Kläger an der Ausübung der letztlich erreichten Grunddienstbarkeiten hindert. Durch diese Pflichtverletzung ist dem Kläger ein Schaden entstanden, weil er den ihm vertraglich eingeräumten Umfang der Bebauungsfähigkeit seines erworbenen Grundstücks nun nicht mehr ausnutzen kann."