Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (12 insgesamt)

Maisonettewohnung ZVG

Maisonettewohnung

Zwangsversteigerung in
66424 Homburg

Amtsgericht Homburg:
2 K 41/23
Versteigerungstermin:
17.10.2024, 09:00 Uhr
Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
66450 Bexbach

Amtsgericht Homburg:
2 K 32/23
Versteigerungstermin:
24.10.2024, 09:00 Uhr
Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
66459 Kirkel

Amtsgericht Homburg:
2 K 15/24
Versteigerungstermin:
31.10.2024, 09:00 Uhr
unbebautes Grundstück ZVG

unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
66453 Gersheim

Amtsgericht Homburg:
3 K 11/23
Versteigerungstermin:
31.10.2024, 10:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!


Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das folgende, vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Saarbrücken
IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68
SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht