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Lage und Anfahrt zum Amtsgericht
Amtsgericht St. Wendel
Schorlemerstr. 33
66606 St. Wendel
Amtsgericht St. Wendel

Amtsgericht St. Wendel
Schorlemerstr. 33
66606 St. Wendel
www.ag-wnd.saarland.de
Telefon Geschäftsstelle: 06851-908217
Mo.-Do. 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr, Fr. 8:30-12:00 und 13:30-15:00 Uhr
Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)
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Baugrundstück
St. Wendel / Sankt Wendel
Verkehrswert in €: 2.704,00 -
Zweizimmerwohnung
St. Wendel / Sankt Wendel
Verkehrswert in €: 8.820,00 -
Einfamilienhaus
St. Wendel / Nohfelden
Verkehrswert in €: 49.950,00
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse
IBAN: DE 90590100660000506668,
BIC: PB NKDE FF 590 bei der Postbank Saarbrücken
oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.