Die nächsten 2 Zwangsversteigerungen (2 insgesamt)

Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
56154 Boppard

Amtsgericht St. Goar:
1 K 15/22
Versteigerungstermin:
26.04.2024, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
56154 Boppard

Amtsgericht St. Goar:
1 K 6/23
Versteigerungstermin:
17.05.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
  4. Überweisung der Sicherheit auf das Konto:

Kontoinhaber: Gerichtszahlstelle St. Goar Bank: Postbank Ludwigshafen BLZ: 545 100 67 Konto-Nr.: 233 80 671 IBAN: DE41 5451 0067 0023 3806 71 BIC: PBNKDEFFXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Sicherheit Zwangsversteigerung 1 K __________ (Az.)> < Absendername >

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.

Eine Einzahlung der Sicherheitsleistung auf der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts St. Goar in bar ist nicht möglich!


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht