Karlsruher Schloss

Zwangsvollstreckung

Mit der Zwangsvollstreckung unternimmt der Gläubiger den „letzten rechtlichen Versuch“, finanzielle Ansprüche gegen einen Schuldner durch „Zwang“ geltend zu machen – sprich
zu „vollstrecken“. Aufgrund der geltenden Rechtssprechung darf die Zwangsvollstreckung nur vom Staat, durch das Gericht und nicht von privater oder gewerblicher Seite betrieben und durchgesetzt werden.

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