Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung als Vollstreckungsverfahren hat das Ziel die Gläubiger aus den eingehenden Miet- und Pachteinahmen des Objekts zu befriedigen. Grundlage der Verteilung an die verschiedenen Gläubiger ist ein vom Gericht erstellter Teilungsplan. Durch einen Zwangsverwalter werden diese Einnahmen verteilt. Bestimmend hierfür ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rangfolge.

