Zwangshypothek
Die Zwangshypothek gehört zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und ist eine Maßnahme des Gläubigers, seine titulierte Geldforderung gegenüber dem Schuldner erfolgreich durchzusetzen. Dabei wird diese Forderung vom Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan im Grundbuch des Schuldners eingetragen. Über die Eintragung entscheidet zuvor der zuständige Rechtspfleger. Sobald die Eintragung vollzogen ist, kann die Zwangsversteigerung durch den Gläubiger betrieben werden.

