Karlsruher Schloss

Wirtschaftsplan

Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan enthält:

1. die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,

2. die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung,

3. die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu den vorgesehenen Instandhaltungsrückstellungen.

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