Wirtschaftsplan
Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan enthält:
1. die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums,
2. die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung,
3. die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu den vorgesehenen Instandhaltungsrückstellungen.

