Karlsruher Schloss

Wiederholungstermin

Wurde in einem früheren Versteigerungstermin wegen nicht Erreichens der 7/10 bzw. der 5/10 Grenze der Zuschlag versagt, kommt es zu einem Wiederholungstermin. Die Wertgrenzen fallen und ein Zuschlag kann bei einem Gebot unter 50% des Verkehrswertes liegen. Diesem Gebot muss allerdings der Gläubiger zustimmen.

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