Karlsruher Schloss

Wertminderung wegen Alters

Bei der Wertminderung unterscheidet man die Wertminderung wegen Alters und der Wertminderung wegen Baumängeln und Bauschäden.
Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen; sie ist in einem Vom Hundertsatz des Herstellungswerts auszudrücken.
Die Wertminderung wegen Baumängeln und Bauschäden ist nach Erfahrungssätzen oder auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag erforderlichen Kosten zu bestimmen, soweit sie nicht bereits wegen Alters oder bei der Ermittlung des Herstellungswerts berücksichtigt wird.

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