Wertfestsetzung
Der Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks wird von dem Gericht durch Beschluss festgesetzt. Die Ermittlung der Verkehrswertes erfolgt in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem freihändigen Verkauf im Zeitpunkt der Feststellung zu erzielen ist.

