Wertermittlungsstichtag
Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag). Dies gilt auch für den Zustand des Grundstücks, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen ein anderer Zustand des Grundstücks maßgebend ist. Der Wertermittlungsstichtag ist der Tag, auf den sich das Verkehrswertgutachten durch den, vom Gericht bestellten Gutachter bezieht. In der Zeit vom Wertermittlungsstichtag des Gutachtens bis zum Versteigerungstermin kann eine längere Zeitspanne liegen. Somit entsprechen manche Bewertungen und Einschätzungen nicht mehr den aktuellen Begebenheiten. Dies betrifft z.B. den Zustand oder die Mieteinnahmen des Objekts. Oft wird ein Objekt erst nach dem Wertermittlungsstichtag vermietet, so dass ein sofortiger Einzug nach dem Zuschlag nicht ohne weiteres möglich ist.

