Karlsruher Schloss

Vollstreckungstitel

Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der gerichtlich geltend gemachte Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner. Dieser Anspruch wird dem Gläubiger vom Gericht in Form eines titulierten Anspruchs, dem Vollstreckungstitel beurkundet.

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