Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht bei Zwangsversteigerungen ist das zuständige Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Es nimmt die zugewiesene Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen vor.
Das Vollstreckungsgericht bei Zwangsversteigerungen ist das zuständige Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Es nimmt die zugewiesene Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen vor.