Verteilungstermin
Dieser Termin wird vom Versteigerungsgericht festgesetzt und dient zur Teilung des Versteigerungserlöses. Dabei stellt das Gericht einen Teilungsplan auf. Dieser beinhaltet u. a. die Feststellung der Teilungsmasse, die Feststellung der bestehen bleibenden Rechte, die Feststellung der Schuldenmasse sowie die Zuteilung auf die einzelnen Ansprüche der jeweiligen Berechtigten.

