Karlsruher Schloss

Versteigerungstermin

Der Termin zur Zwangsversteigerung wird durch das Gericht unverzüglich nach der Beschlagnahme des Grundstückes und dem Eingang der Mitteilung durch das Grundbuchamt bestimmt. Die Terminsbestimmung wird durch Einrücken im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

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