Karlsruher Schloss

Verkehrswert

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird von einem gerichtlich bestellten Gutachter ermittelt und per Beschluss vom Gericht festgelegt. Er dient dem Gericht als objektive Größe zur Bestimmung des Wertes des Grundstücks oder der Immobilie.

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