Verhandlung über den Zuschlag
Im Anschluss an das Ende der Bietzeit folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Das Gericht verkündet diesen entweder sofort oder in einem auf später bestimmten Termin.
Im Anschluss an das Ende der Bietzeit folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Das Gericht verkündet diesen entweder sofort oder in einem auf später bestimmten Termin.