Karlsruher Schloss

Teilungsplan

Im Termin zur Teilung des Versteigerungserlöses stellt das Gericht einen Teilungsplan auf. Dieser beinhaltet u.a. die Feststellung der Teilungsmasse, die Feststellung der bestehen bleibenden Rechte, die Feststellung der Schuldenmasse sowie die Zuteilung auf die einzelnen Ansprüche.

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