Teilungsmasse
Die Teilungsmasse wird im Verteilungstermin festgestellt und später verteilt. Zu ihr gehören insbesondere das Bargebot nebst 4% Zinsen hieraus seit dem Tag des Zuschlags, der Betrag des Erlöses, der sich aus anderweitig verwerteter bzw. besonders versteigerter Gegenstände, insbesondere Zubehörgegenstände ergibt sowie die vom Gericht festgesetzten Zuzahlungsbeträge und schließlich Versicherungsgelder, die durch besondere Versteigerungsbedingungen zur Masse gelangten.

