Karlsruher Schloss

Strohmann

Hierunter ist eine Person zu verstehen, die in verdeckter Stellvertretung Gebote für einen anderen abgibt. Spätestens im Verkündungstermin vor der Zuschlagserteilung ist die Stellvertretung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen, damit der Zuschlag dem anderen erteilt werden kann.

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