Karlsruher Schloss

Sachwertverfahren - Ermittlungsgrundlagen

Bei Anwendung des Sachwert Verfahrens ist der Wert der baulichen Anlagen, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen, und der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach Herstellungswerten zu ermitteln. Der Bodenwert ist in der Regel im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Herstellungswert von Gebäuden ist unter Berücksichtigung ihres Alters, von Baumängeln und Bauschäden, sowie von sonstigen Wert beeinflussenden Umständen nach, zu ermitteln. Der Herstellungswert von Außenanlagen und sonstigen Anlagen wird, soweit sie nicht vom Bodenwert mit erfasst werden, nach Erfahrungssätzen oder nach den gewöhnlichen Herstellungskosten ermittelt. Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen und der sonstigen Anlagen ergeben den Sachwert des Grundstücks.

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