Rechtspfleger
Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Der Rechtspfleger ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a:
- Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Entscheidungen über Eintragungsanträge im Handelsregister und Vereinsregister
- Entscheidungen über Anträge auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück
- Durchführung von Insolvenzverfahren
- vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen wichtiger Rechtsgeschäfte

