Rechte und Belastungen
können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein, wie Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten und sonstige dingliche Rechte und Lasten.
können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein, wie Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten und sonstige dingliche Rechte und Lasten.