Meistbietender
Derjenige, der am Ende der Bietzeit das höchste wirksame Gebot abgegeben hat. Diesem ist grundsätzlich der Zuschlag zu erteilen, sofern kein Versagungsgrund
vorliegt.
Derjenige, der am Ende der Bietzeit das höchste wirksame Gebot abgegeben hat. Diesem ist grundsätzlich der Zuschlag zu erteilen, sofern kein Versagungsgrund
vorliegt.