Karlsruher Schloss

Gutachten

Im Zuge des Zwangsverfahrens bestellt das Gericht einen Gutachter zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie oder des Grundstücks. Der Gutachter erstellt eine Expertise (Gutachten) über den am Wertermittlungsstichtag gültigen Verkehrswert. Vor dem Versteigerungstermin kann jeder Bietinteressent das Verkehrswertgutachten, sowie den Grundbuchauszug beim zuständigen Gericht während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung einsehen.

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