Gläubiger
Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Anspruch. Dieser Anspruch begründet sich in der Regel durch eine vorangegangene Leistung, die der Schuldner vom Gläubiger erhalten hat.
Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Anspruch. Dieser Anspruch begründet sich in der Regel durch eine vorangegangene Leistung, die der Schuldner vom Gläubiger erhalten hat.