Gebotsanfechtung
Auch ein abgegebenes Gebot kann angefochten werden. In Betracht kommt eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung. Eine Anfechtung wegen Überschätzung der eigenen finanziellen Mittel oder nachträglich festgestellter Mängel am Grundstück scheidet allerdings aus.

