Karlsruher Schloss

Flurstück

Das Flurstück bezeichnet einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Dieser wird nachgewiesen in den Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern der entsprechenden Gemeinden. Das Flurstück wird mit einer Flurstücksnummer versehen und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches aufgeführt.

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