Karlsruher Schloss

Ertragswertverfahren Ermittlungsgrundlagen

Bei Anwendung des Ertragswert Verfahrens ist der Wert der baulichen Anlagen, insbesondere der Gebäude, getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags nach den zu ermitteln. Der Bodenwert ist in der Regel im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen ergeben den Ertragswert des Grundstücks, soweit dieser nicht nach § 20 der Wertverordnung zu ermitteln ist.

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