Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt, nachdem das Bargebot bezahlt wurde, der Erlösverteilungstermin stattgefunden hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt.
Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt, nachdem das Bargebot bezahlt wurde, der Erlösverteilungstermin stattgefunden hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt.