Karlsruher Schloss

Bietvollmacht

Soll für einen Dritten geboten werden, ist die Vorlage einer Bietvollmacht notwendig. Diese Bietvollmacht muss in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Bieten muss aus der Vollmacht ausdrücklich hervorgehen. Die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Generalvollmacht ist ebenfalls zulässig. Bei juristischen Personen muss die Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Im Termin ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug neueren Datums vorzulegen.

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