Bietstunde
Die Bietstunde umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. Das Gericht fordert zur Abgabe von Geboten auf. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 30 Minuten vergehen, bis die Versteigerung geschlossen wird.
Die Bietstunde umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. Das Gericht fordert zur Abgabe von Geboten auf. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 30 Minuten vergehen, bis die Versteigerung geschlossen wird.