Bestandsverzeichnis
Das Grundbuch enthält ein Bestandsverzeichnis (Register) mit Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks, entsprechend dem Verzeichnis des Katasters. Es hat drei Abteilungen, in denen Eintragungen vom Eigentümer oder dem Gericht vorgenommen werden können. Sie geben Auskunft über die Eigentümer und Erbbauberechtigten, Lasten und Beschränkungen und die vorhandenen Grundpfandrechte.

