Karlsruher Schloss

Bekanntmachungsteil

Der Bekanntmachungsteil ist Teil des Versteigerungstermines, er dient der Vorbereitung der Bietstunde. Hier werden den Anwesenden die Daten des Objektes sowie der Grundbuchstand mitgeteilt. Einheitswert, evtl. Baulasten, Auflagen, Beschränkungen, die betreibenden Gläubiger und deren Ansprüche, der Zeitpunkt der ersten wirksamen Beschlagnahme, der Verkehrswert sowie die erfolgen Anmeldungen werden bekannt gegeben.

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