Karlsruher Schloss

Bargebot

Das geringste Gebot setzt sich zusammen aus dem Bargebot und den bestehen bleibenden Rechten. Im Versteigerungstermin wird lediglich das Bargebot abgegeben. Die bestehen bleibenden Rechte müssen allerdings übernommen werden und sind somit dem Aufwand hinzuzurechnen. Das Bargebot ist vom Tag des Zuschlages bis zum Tag vor dem Verteilungstermin mit 4% zu verzinsen.

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