Ausbietungsgarantie
Dieses ist eine einseitige Verpflichtung eines Bieters gegenüber einem betreibenden Gläubiger im Versteigerungstermin ein Gebot in einer bestimmten Mindesthöhe abzugegeben. Eine Ausbietungsgarantie muss notariell beurkundet werden. Sonderkonditionen bei der Finanzierung des Objektes sowie der Verzicht auf Sicherheitsleistungen sind oftmals Gegenleistungen des Garantienehmers.

