Amtsprinzip
Bei jeder Zwangsvollstreckung ist ein Antrag erforderlich. Das Verfahren wird danach von Amts wegen durchgeführt. Einstellungsmöglichkeiten bestehen nach Bewilligung des Gläubigers und auf Antrag des Schuldners.
Bei jeder Zwangsvollstreckung ist ein Antrag erforderlich. Das Verfahren wird danach von Amts wegen durchgeführt. Einstellungsmöglichkeiten bestehen nach Bewilligung des Gläubigers und auf Antrag des Schuldners.