Amtsgericht
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Es wird in beiden Verfahren als Vollstreckungsgericht tätig.
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Es wird in beiden Verfahren als Vollstreckungsgericht tätig.